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Die Situation der Asylbewerber in Regensburg

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3. Einblick in die Reaktionen auf die Grundgesetzänderung und die Asylpolitik seit 1993


Die Grundgesetzänderung sowie die weiteren Änderungen in der Asylgesetzgebung werden auch noch heute, 6 Jahre nach ihrem in Kraft treten, sehr unterschiedlich gesehen. An dieser Stelle seien einige Reaktionen dargestellt, um die unterschiedliche Beurteilung der verschiedenen Organisationen und Institutionen klar zu machen.
Das BAFL, das ja für die Entscheidung der Asylanträge zuständig ist, schreibt: "Die Asylrechtsreform ist geeignet einerseits den Mißbrauch des Asylverfahrens zu verhindern und andererseits wirklich politisch Verfolgten Asyl zu gewähren. Die Zahlen zeigen dies deutlich." Dies zeigt sich nach dem Bundesamt darin, dass die Anerkennungsquote seither, trotz einem Anstieg der Asylbewerberzahlen, um 78% zurückging.
Doch von vielen Seiten gibt es auch Kritik an dem Asylrecht. Im folgenden seien nur einige Gruppen/Institutionen genannt:
Das UNHCR begleitete das neue Asylrecht schon mit Kritik, als es in der Gesetzgebungsphase war. Nach einigen Jahren mit dem neuen Gesetz kam es zum Eindruck ,"dass die Asylrechtsänderung eher dazu führt, das Problem der irregulären Migration in andere Länder umzulenken bzw. auf sie abzuwälzen. Zur Lösung des Problems trägt sie wenig bei." Ganz besonders kritisiert es auch das System der "sicheren Drittstaaten", welches zu "Kettenabschiebung" (Abschiebung vom Asylland über sichere Drittstaaten und evtl. andere Staaten bis zum Herkunftsland).
amnesty international (ai) fordert die EU auf, mit der Harmonisierung des Asylrechts die "schwerwiegenden Mängeln, die heute in den Ländern die Asylpolitik und ihre Umsetzung kennzeichnen zu beseitigen"
Doch nicht nur auf europäischer Ebene steht die Asylpolitik in Kritik:
Pro Asyl, eine deutschlandweite Menschenrechtsorganisation kritisiert seit langem das geltende Asylrechts auf schärfste. Sie spricht davon, dass 1993 das Grundrecht auf Asyl "zur Unkenntlichkeit verstümmelt" wurde, und setzt sich für eine Änderung des Asylrechts ein
Auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie, eine kleinere deutschlandweite Organisation setzt sich mit der Änderung des Asylrechts in ihrer Broschüre "Menschenrechte ohne Asyl in Deutschland" auseinander. Dort wird festgestellt: "das Grundrecht [auf Asyl] ist zu einem hochgradig voraussetzungsvollen Ausnahmerecht geworden".
Auch auf lokaler Ebene gibt es Kritik am Asylrecht. Als Beispiel sei BI Asyl (zur Darstellung siehe III, 6) genannt, die in der Festschrift zum 10. Geburtstag schreibt: "Die Lage der Flüchtlinge hat sich in dieser Zeit [seit der Gründung] verschlechtert, die Fluchtursachen haben zugenommen, immer weniger Flüchtlinge können überhaupt Asyl beantragen, immer mehr von ihnen werden in Abschiebehaft gesteckt und dann zwangsweise abgeschoben."Auch weitere Gruppen äußerten Kritik am neuen Asylrecht, als zufrieden damit zeigten sich die Parteien, die dem "Asylkompromiss" zugestimmt haben und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

4. Der Weg des Asylverfahrens

Der Weg des Asylverfahrens ist äußerst diffizil. Bevor es zum eigentlichen Asylverfahren kommt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Der Weg bis zum eigentlichen Asylverfahren ist in folgender Grafik dargestellt, die aus Schulungsunterlagen von ai entnommen ist:


Bild 1


Das eigentliche Asylverfahren vollzieht sich in mehreren Schritten: Zuerst werden die Asylbewerber bundesweit verteilt. Danach wird der einzelne Asylbewerber erkennungsdienstlich behandelt und von der zuständigen Außenstelle des BAFL wird eine Akte von ihm angelegt Über den Asylantrag an sich entscheidet ein Einzelentscheider des Bundesamtes. Hierzu wird der Asylbewerber von diesem, meist mit Hilfe eines Dolmetschers, "angehört". Das BAFL schreibt dazu: "der Asylbewerber ist verpflichtet, seine Verfolgungsgründe darzulegen, Tatsachen hierzu zu nennen sowie vorhandene Urkunden vorzulegen." Auf Grund der Anhörung und auf Grund "weiterer von ihm [dem Einzelentscheider] veranlassten Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts sowie mit Hilfe von Erkenntnissen aus der Informations- und Dokumentationsstelle des Bundesamtes" trifft der Einzelentscheider die Entscheidung über den Asylantrag. Gegen diese Entscheidung steht dem Asylbewerber der Rechtsweg offen. Diesen aber mit seinen unterschiedlichsten Möglichkeiten ebenfalls zu beschreiben, würde den Rahmen der Facharbeit überschreiten. Eine Zusammenfassung des möglichen Asylwegs findet sich in Form einer Grafik aus den internen Schulungsunterlagen von ai im Anhang (Bild 1)

  
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